Prinzipien
- Alles was Sie im Gespräch mit mir äußern, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an die gesetzlich verankerte Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Angehörigen, Ärztinnen und Institutionen. Sogar vor Gericht darf ich die Aussage verweigern, indem ich von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch mache – wenn das von Ihnen gewünscht würde.
- Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistINNen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu geben. Wenn sich herausstellt, dass die Ursachen Ihres Problems in krankheitswertigen Symptomen laut ICD10 zu suchen sind, bin ich gesetzlich an die Überweisungspflicht gebunden.
- Lebensberatung kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich nicht intervenieren.
- Sie haben das Recht auf freie LebensberaterINNENwahl und das Recht auf Information über Art und Dauer der Lebensberatung, sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen.
- Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich ist untersagt, insbesondere jede Nötigung, politische Indoktrination, religiöse Missionierung und sexuelle Beziehung.
- Ich bin verpflichtet, Ihnen über das vereinbarte Honorar eine Bestätigung auszustellen.
- Vereinbarte Termine müssen von Ihnen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte Absage (spätestens 24 Stunden vorher) befreit Sie von dieser Verpflichtung.
- meine Arbeit ersetzt keine Therapie.
- falls ich mich außer Stande sehe, Sie/Dich zu begleiten oder zu beraten, oder überzeugt bin, dass Dir/Ihnen jemand anders besser weiterhelfen kann, werde ich Dich/Sie überweisen.
- ich mache gegebenenfalls auch Hausbesuche.